Herzlich Willkommen.

In notariellen Angelegenheiten ist Vertrauen unerlässlich. Wir nehmen uns persönlich Zeit für Sie und stehen Ihnen mit Kompetenz, über 15-jähriger Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite.

Oft führen mehrere Wege zum gleichen Ziel. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung zu erarbeiten, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Kanzlei.

Wir legen großen Wert darauf, unsere Mandanten umfassend zu beraten. Dabei betrachten wir vertragliche Problemstellungen nicht isoliert, sondern im Kontext der gesamten Geschäfts- und Lebenssituation unserer Mandanten. Wir nehmen uns die Zeit, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und die verschiedenen Blickwinkel zu berücksichtigen.

Für uns ist es besonders wichtig, den juristischen Gesamtzusammenhang stets im Auge zu behalten und sowohl aktuelle als auch zukünftige Rechtsentwicklungen in unsere Beratung einfließen zu lassen. So stellen wir sicher, dass unsere Mandanten fundierte und zukunftssichere Entscheidungen treffen können. Es ist entscheidend, nicht nur rechtliche Lösungen anzubieten, sondern einen echten Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.

Tätigkeitsbereiche.

Immobilien

  • Grundstück (bebaut / unbebaut)
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurecht
  • Themengebiete
    • Kaufvertrag
    • Bauträgervertrag
    • Übergabe- und Schenkungsvertrag
    • Teilungserklärung
    • Eintragung und Löschung von Grundschuld und Hypothek
    • Eintragung und Löschung von sonstigen Rechten
      z.B. Wohnrecht, Nießbrauch, Dienstbarkeit
    • Erbauseinandersetzungsvertrag
    • Vermächtniserfüllungsvertrag
    • Erwerbs-, Veräußerungs- und Bietvollmacht

(Ver-) Erben und Schenken

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbverzichtsvertrag
  • Pflichtteilsverzichtsvertrag
  • Übergabevertrag / vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzungsvertrag
  • Vermächtniserfüllungsvertrag
  • Erbausschlagung

Vorsorge

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Unternehmen

  • Gründung
  • Registeranmeldung
  • Veräußerung von Gesellschaften bzw. Gesellschaftsbeteiligungen
  • Satzungsänderung
  • Strukturveränderung
  • Unternehmensnachfolge

Beglaubigung

  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Beglaubigung von Dokumenten und Ausweispapieren

Hinweise.

Ausweispflicht

Bitte bringen Sie zum Termin einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit.

Beratung

Beratungen können von den Notaren zu notarspezifischen Themen durchgeführt werden; bei der Inanspruchnahme der Beratungstätigkeit sollte eine zeitnahe Beurkundung bzw. Beglaubigung des entsprechenden Vorgangs geplant sein. Unterbleibt eine Beurkundung bzw. Beglaubigung in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Beratungstermin, löst die Beratung eine Beratungsgebühr aus.

Notare sind zur Neutralität verpflichtet und können daher keine einseitige Rechtsberatung vornehmen.

Notare können auch in steuerlichen Fragen nicht beraten. Bitte wenden Sie sich deshalb im Rahmen der Vorbereitung des Beurkundungstermins ggf. an Ihren Steuerberater.

Beteiligte mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Bei einer Beteiligung von Ausländern dürfen wir vorab um Mitteilung bitten, ob diese der deutschen Sprache mächtig sind.
Sollte der ausländische Beteiligte verheiratet sein, bitten wir um diese Information rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin.
Ausländer haben Ihre Identität durch Reisepass oder Personalausweis ihres Heimatlandes nachzuweisen.

Entwurf

Auf Antrag eines Beteiligten kann vor dem Termin in unserer Kanzlei gerne ein (Vertrags-) Entwurf von uns versendet werden. Das Gesetz gibt in §17 Abs. 2a BeurkG auch Fälle vor, in denen zwingend 14 Tage vor dem Beurkundungstermin den Beteiligten ein solcher Entwurf durch die Notarin übersendet werden muss.
Die Übersendung des Entwurfs löst keine zusätzliche Notargebühr aus, wenn die Beurkundung dieses Entwurfs im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Übersendung des Entwurfs erfolgt. Andernfalls muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Entwurfsgebühr abgerechnet werden, die oft nicht bzw. nur geringfügig hinter der Beurkundungsgebühr zurückbleibt.

Die Beurkundungsgebühr deckt in der Regel etwaig vor der Beurkundung durch die Notarin durchgeführte Beratungen und die Erstellung des (Vertrags-) Entwurfs ab. Bei der Beurkundung von Entwürfen, die von den Beteiligten vorgelegt wurden, ermäßigen sich die Notargebühren nicht.

Bitte lesen Sie die von uns versendeten Entwürfe rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin durch und teilen uns Änderungsbedarf mit zeitlichem Vorlauf zu dem Termin mit. Kleinere Änderungen oder Ergänzungen können im Termin in die Urkunde eingearbeitet werden.

Geldwäschegesetz (GwG)

Den Notaren obliegen Prüfungspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Neben der Überprüfung der Eintragung im Transparenzregister haben die Notare vor dem Beurkundungstermin von dem betreffenden Beteiligten ergänzende Angaben einzuholen; ggf. können Beurkundungsverbote bestehen.
Im Rahmen der Terminvorbereitung lassen wir Ihnen die entsprechenden Formulare gerne zukommen.

Körperlich und / oder geistig beeinträchtigte Beteiligte

Körperliche Beeinträchtigungen eines Beteiligten – insbesondere hinsichtlich der Fähigkeit zu sehen, zu hören oder zu schreiben – müssen uns vor dem Termin in unserer Kanzlei mitgeteilt werden. Ggf. ist die Hinzuziehung eines Zeugen erforderlich, der im Termin meist nicht spontan organisiert werden kann, weshalb die Verschiebung des Termins droht.

Geistige Erkrankungen (z.B. Demenz) eines Beteiligten sind bei der Terminvereinbarung anzugeben.
Bei fehlender Geschäfts- oder Testierfähigkeit kann die Beurkundung bzw. Beglaubigung nicht – oder erst nach Vorlage eines Attests eines Neurologen, welches die vorhandene Geschäfts- oder Testierfähigkeit attestiert – durchgeführt werden.
Mit einer rechtzeitigen Information über diese geistigen Erkrankungen können Zeitverlust und ggf. auch Notarkosten vermieden werden.

Bitte übersenden Sie uns ggf. vorhandene General- und Vorsorgevollmachten des geistig beeinträchtigten Beteiligten im Rahmen der Terminvereinbarung zur Prüfung.

Notarkosten

Die Notarkosten sind bundeseinheitlich verbindlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt; es handelt sich um ein gesetzlich festgelegtes Gebührensystem.
Eine Abweichung von diesen gesetzlich festgelegten Gebühren ist unzulässig.

Terminvereinbarung

Bitte nehmen Sie zur Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
Wir lassen Ihnen gerne das entsprechende Datenblatt zukommen.
Nach Vorlage des Datenblatts kommen wir zur Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei auf Sie zu.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Termine in der Regel erst nach Vorlage des ausgefüllten Datenblatts vergeben werden können.
Die Angaben auf dem Datenblatt ermöglichen es uns, den Zeitaufwand für den Beurkundungstermin und die benötigte Vorbereitungszeit bis zu diesem Termin abzuschätzen; ggf. müssen weitere Informationen oder Unterlagen eingeholt werden oder Fristen – wie etwa die 14-Tages-Frist des § 17 Abs. 2a BeurkG bei Verbraucherverträgen -eingehalten werden.
Wartezeiten können so vermieden bzw. vermindert werden.

Bei Terminanfragen zur Bestellung einer Grundschuld bitten wir um vorherige Zusendung des Grundschuldbestellungsformulars Ihrer Bank (gerne als Scan per E-Mail).

Testament, Erbvertrag, Ehevertrag

Bei der Beurkundung eines Testaments, eines Erbvertrages oder eines Ehevertrages ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.

(Unterschrifts-) Beglaubigungen

Bei (Unterschrifts-) Beglaubigungen benötigen wir im Rahmen der Terminvereinbarung die Angabe, wie viele Dokumente anlässlich des Termins (unterschrifts-) beglaubigt werden sollen.

Bei einer Abweichung zur Voranmeldung kann nicht gewährleistet werden, dass der Termin wie vereinbart durchgeführt werden kann oder die Unterlagen sofort im Anschluss ausgehändigt werden können.

Eine etwaig erforderliche Apostille wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nicht durch unsere Kanzlei, sondern durch das Landgericht in Konstanz ausgestellt; dies ist mit zusätzlicher Bearbeitungszeit und zusätzlichen Kosten verbunden.

Vertretung im (Beurkundungs-) Termin aufgrund Vollmacht

Bei einer geplanten Handlung aufgrund Vollmacht im Rahmen der Beurkundung bzw. Beglaubigung bitten wir höflich um entsprechende Information im Vorfeld und Übersendung der Vollmacht zur Prüfung (gerne als Scan per E-Mail).

Team.

Dr. Kerstin Strohmaier

  • 2001 bis 2006 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz
  • 2006 Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 2006 bis 2008 Rechtsreferendariat am Landgericht Konstanz
  • 2008 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2008 bis 2011 Richterin als Notarvertreterin,
    Notariat Singen (Htwl.)
  • 2011 bis 2017 Justizrätin als Notarin,
    Notariat Singen (Htwl.)
  • 2017 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Regensburg mit einer Dissertation über
    »Der erstinstanzliche Prozessalltag in der Zeit von 1938 bis 1950 anhand der Ehescheidungsakten des Landgerichts Ravensburg zu § 55 EheG 1938 und § 48 EheG 1946«
  • seit 2018 Freiberufliche Notarin mit dem Amtssitz in Singen (Htwl.)

Tatjana Schuster

Notarfachassistentin
Sachbearbeitung

Nadine Fejza

Notarangestellte
Sachbearbeitung

Kimberley Pieper

Notarangestellte
Sachbearbeitung

Fabienne Leonhardt

Notarangestellte
Buchhaltung | Korrespondenz | Terminvereinbarung | Verwaltung

Sina Knoll

Notarangestellte
Sachbearbeitung

Elvira Gaißer

Notarangestellte
Empfang | Terminvereinbarung

Samantha Mönch

Notarangestellte
Sachbearbeitung

Kontakt

Hadwigstraße 11
78224 Singen (Htwl.)

info@notarin-strohmaier.de
Fon 07731 / 93 97 96-0
Fax 07731 / 93 97 96-9

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8:15 bis 12:30 Uhr und
13:45 bis 17:00 Uhr

Freitag:
8.15 bis 13.00 Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:15 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:
8:15 bis 12:30 Uhr

Beurkundungs- und Beglaubigungstermine nur nach vorheriger Vereinbarung

Anfrage

Was ist die Summe aus 4 und 6?

Anreise

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Die Kanzlei befindet sich im 1. und 2. Obergeschoss in der Hadwigstraße 11 in Singen (Htwl.) – die Anmeldung befindet sich im 2. Obergeschoss.

Unsere Räumlichkeiten verfügen über einen Aufzug und sind barrierefrei erreichbar.
Zur Kanzlei gehören hauseigene Tiefgaragenstellplätze. Diese erreichen Sie über die Einfahrt an der rechten / östlichen Hausseite – während der Öffnungszeiten ohne Schranke.

Sehr gute Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Zug- und Busbahnhof Singen (Htwl.) befindet sich ca. 5 Gehminuten entfernt.